Kostenübernahme durch Pflegekassen schon ab Pflegegrad 1

Ab Pflegegrad 1 übernehmen Pflegekassen Kosten für Alltagsbetreuung und haushaltsnahe Dienstleistungen.

Für pflegende Angehörige wird zusätzlich zum Pflegegeld die Kostenübernahme für Alltagsbegleitung und haushaltsnahe Dienstleistungen durch einen Betreuungsdienst ermöglicht.

Die Abrechnung für geleistete Dienste können von uns direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Mögliche Leistungen durch Pflegekassen die Sie in Anspruch nehmen können sind:

– Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat ab Pflegegrad 1 für Alltagsbetreuung und haushaltsnahe Dienstleistungen nach §45b SGB XI.

– Sollte der Entlastungsbetrag ab PG2 monatlich nicht ausreichen, können pflegebedürftige einen Teil Ihrer Sachleistungen (bis 40%) umwidmen lassen.

– Verhinderungspflege/Ersatzpflege ab PG2: 1685 Euro pro Jahr, kann stundenweise genutzt werden. Bei Auszeit der Angehörigen (Erkrankung/Urlaub) kann ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.

– Kurzzeitpflege: Zusätzlich zur Verhinderungspflege kann die Leistung der Kurzzeitpflege von 843 Euro in Anspruch genommen werden.